TARIFORDNUNG
Jeder Tagesheimbesucher ist individuell versichert. Die Höhe der Rückvergütungs-Beiträge der Krankenkasse resp. der Versicherung sind deshalb unterschiedlich. Die Krankenkassen im Kanton Zürich vergüten die Tagespflegepauschale vollumfänglich zurück (ausgenommen den Selbstbehalt).
Absenzen
Jeder Besucher kann pro Kalenderjahr einen Monat fehlen. Reichen die Ausfalltage darüber hinaus, muss eine Reservationsgebühr erhoben werden. Diese wird maximal einen Monat geschuldet. Reservationsgebühr Fr. 100.00.
Sollte die Absenz länger als einen Monat sein, so wird der Vertrag automatisch durch das Tagesheim aufgelöst. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.
BezügerInnen von Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente
Sie können die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten für den Aufenthalt im Tagesheim als Krankheitskosten geltend machen. Reichen Sie dazu der Durchführungsstelle für Zusatzleistungen die entsprechende Originalrechnung ein.
Personen, die noch keine Zusatzleistungen beziehen oder bisher keinen Anspruch hatten
Klären Sie bei der Durchführungsstelle für Zusatzleistungen Ihrer Wohngemeinde ab, ob Sie Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV haben. Falls Sie bisher aufgrund eines zu hohen Einkommens keinen Anspruch hatten, könnten die durch den Aufenthalt im Tagesheim verursachten Kosten unter Umständen ebenfalls einen Anspruch auf Zusatzleistungen auslösen.
Gemeindebeitrag
Fragen Sie Ihre Gemeindeverwaltung an für eine allfällige Kostenbeteiligung.
Transportkosten mit Busbetrieb (hin und zurück)
3 - 6 km Fr. 18.00
7 – 11 km Fr. 23.00
12 – 16 km Fr. 28.00
Die Taxtabelle wurde von der Heimkommission am 26. November 2010 genehmigt und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist Bestandteil des Tagesheimbesuchervertrages.
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